Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungsteilnahme bei der Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag)

Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungsteilnahme der Eawag regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der Veranstalterin (Eawag) und sind ein Bestandteil der Buchungsbestätigung. Diese AGB sind für jede Art des Vertragsabschlusses für Veranstaltungsteilnahmen gültig.
Durch Anklicken der Checkbox bei Online-Buchungen oder durch Ankreuzen der entsprechenden Box auf dem Anmeldeformular: „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert“ erklärt der Kunde seine Zustimmung zu den AGB.
Die AGB sind in der männlichen Form gehalten. Alle Rollen und Personenbezeichnungen beziehen sich jedoch sowohl auf Männer wie auch auf Frauen.

Veranstaltungen

1. Vertragsabschluss, weitere Teilnehmende, Bezahlung

1.1 Die schriftliche oder online Anmeldung ist für den Kunden verbindlich. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Veranstalterin kommt mit der vorbehaltlosen Annahme der Anmeldung zustande. Reserviert der Kunde für weitere Teilnehmende, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung der Teilnahmegebühr) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
1.2 Der Eingang der Anmeldung wird von der Veranstalterin schriftlich bestätigt. Mit der Bestätigung wird die Anmeldung für den Teilnehmer rechtsverbindlich.
1.3 Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
1.4 Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder Internet. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
1.5 Der gesamte Betrag ist online direkt bei der Buchung mittels Kreditkarte zahlbar, bei jeder anderen Form der Buchung 30 Tage nach Erhalt der Rechnung.

2. Annullierung durch den Teilnehmer

2.1 Eine Annullierung durch den Teilnehmer hat schriftlich (auch elektronisch per E-Mail) zu erfolgen. Es gelten folgende Bestimmungen:

  • Als Abmeldezeitpunkt gilt der Eingang des Stornierungsschreibens bei der Veranstalterin. Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen der schriftlichen Mitteilung bei der Veranstalterin; beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend. Im Zweifelsfall ist der Teilnehmer für die Zustellung der Annullierung nachweispflichtig.
  • Gerne akzeptiert die Veranstalterin einen Ersatzteilnehmer, welcher die Teilnahmevoraussetzungen der Veranstaltung erfüllt. Der ursprünglich angemeldete Teilnehmer bleibt jedoch der Veranstalterin so lange verpflichtet, bis der Ersatzteilnehmer den Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis vollumfänglich nachgekommen ist.

 

Es gelten die folgenden Konditionen:

Zeitpunkt der Abmeldung Annullierungskosten (in % des Rechnungsbetrages*)
Vor Ablauf der Anmeldefrist, falls vorgegeben, sonst wie folgt: kostenfrei
Ab 10 bis 6 Arbeitstage vor Beginn 50%
Ab 5 Arbeitstage vor Beginn 100%

In folgenden weiteren Situationen erfolgt keine Rückerstattung der Veranstaltungsgebühren:

  • Nichterscheinen
  • Teil-Bezug der Veranstaltungsleistungen
  • Veranstaltungsabbruch durch Teilnehmende
  • Nichterscheinen wegen Unfall/Krankheit ohne Vorlage eines Arztzeugnisses


Wird ein Arztzeugnis eingereicht, wird der bezahlte Preis vollumfänglich zurückerstattet. Bei Todesfall einer nahestehenden Person wird nach Vorlage einer offiziellen Bescheinigung der bezahlte Preis vollumfänglich zurückerstattet.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen MWSt.

4. Durchführung und Absage der Veranstaltung

4.1 Änderungen des Veranstaltungsprogramms bleiben vorbehalten. 
4.2 Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Veranstaltung an einen anderen Ort zu verlegen, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben oder nicht durchzuführen, wenn die jeweilige Mindestteilnehmerzahl nicht rechtzeitig erreicht ist. Die Absage bzw. Verschiebung einer Veranstaltung erfolgt schriftlich bis spätestens 3 Arbeitstage vor Beginn.
Regressansprüche können keine geltend gemacht werden. Allfällige Vorauszahlungen werden zurückerstattet. Ein Anspruch auf Verzinsung des Rückzahlungsbetrages besteht nicht.
4.3 Kann eine Veranstaltung infolge unverschuldeten Ausfalls von Dozenten / Referenten kurzfristig nicht durchgeführt werden, erklärt der anwesende Vertreter der Veranstalterin, dass die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann. 
4.4 Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw. die sichere Durchführung der Veranstaltung erheblich erschweren oder verhindern, informiert die Veranstalterin den Teilnehmer über die Veranstaltungsabsage so rasch als möglich.
4.5 Ersatzveranstaltung:
In beiden Fällen (4.3, 4.4) ist die Veranstalterin bemüht, dem Teilnehmer eine gleichwertige Ersatzveranstaltung anzubieten. Kann der Teilnehmer nicht an der Ersatzveranstaltung teilnehmen werden die bezahlten Beträge rückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Haftung und Versicherung

Die Eawag übernimmt keine Haftung für jegliche Sach- und Personenschäden vor, während und nach der Veranstaltung. Der Kunde ist selbstständig für eine ausreichende Sach- sowie Kranken- und Unfallversicherung verantwortlich. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Eawag nicht haftbar gemacht werden.

6. Urheberrechte

Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Nutzung der Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Eawag gestattet.

7. Datenschutz

7.1 Die Eawag schützt personenbezogene Daten. Sie behandelt die von Teilnehmern überlassenen Daten vertraulich und nutzt sie unter Einhaltung der Datenschutz-Bestimmungen.
7.2 Die vom Teilnehmer übermittelten Personendaten (alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen) werden durch die Eawag im Kursmanagement-System gespeichert und zum Zwecke der Leistungserbringung und Abrechnung verarbeitet, genutzt und soweit notwendig, an dafür Beauftragte weitergegeben.
7.3 Der Teilnehmer akzeptiert, dass die Kontaktdaten gemäss der Anmeldung in einer den Teilnehmenden zugänglichen Liste erscheinen.
7.4 Soweit vom Teilnehmer nicht anders angegeben, wird die Eawag den Teilnehmer zukünftig über Veranstaltungen informieren bzw. auch per E-Mail, Briefpost oder Telefon kontaktieren.
7.5 Der Teilnehmer kann jederzeit seine Einwilligung zur Bearbeitung von Personendaten widerrufen oder Änderungen bzw. eine Löschung beantragen.

8. Foto- und Filmaufnahmen, Veröffentlichungen

8.1 Die Eawag behält sich das Recht vor, während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen anzufertigen und unentgeltlich in Eawag Broschüren, Publikationen und sonstigen Veröffentlichungen (z.B. Webseite) zu verwenden.
8.2 Veröffentlichungen jeglicher Art durch den Teilnehmer, in denen auf die Veranstaltung hingewiesen wird, sind der Eawag vorher zur Kenntnisnahme und Genehmigung einzureichen.

9. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB nichtig oder rechtsunwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen weiter. In diesem Falle werden nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmungen durch rechtswirksame ersetzt, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen jenen der unwirksamen so nahe kommen wie rechtlich möglich.

10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Hauptsitz der Eawag.

Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung,  Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag) 
Überlandstrasse 133 
CH-8600 Dübendorf / Schweiz

Tel       +41 (0)58 765 55 11
Fax      +41 (0)58 765 50 28
E-Mail  info@eawag.ch

Stand: Dübendorf, März 2018