
Hintergründe der Debatte zum Rückkopplungsmechanimus für Pestizide - neues Infoblatt
Ein FAQ-Blatt des Oekotoxzentrums informiert über die wissenschaftlichen und regulatorischen Hintergründe der Debatte zur Änderung der Kriterien des Rückkopplungsmechanismus zwischen der Gewässerüberwachung und der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden.
Die Festlegung spezifischer Grenzwerter für einzelne Pflanzenschutzmittel in der Gewässerschutzverordnung sorgt immer wieder für Fragen und Diskussionen - insbesondere im Zusammenhang mit dem 2023 neu eingeführten Rückkopplungsmechanismus zwischen der Gewässerüberwachung und der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden. Dieser Mechanismus geht auf die Parlamentarische Initiative 19.475 “Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren” zurück und soll die Risiken von Pestiziden in den Gewässern auf ein unbedenkliches Mass verringern. Vorrang hat dabei die Verbesserung der Anwendungspraxis. Ist dies nicht ausreichend wirksam, kann auch ein Verbot einzelner Wirkstoffe in Betracht gezogen werden.
Ein aktueller Vorstoss im Nationalrat fordert nun eine Änderung der Kriterien für diesen Rückkopplungsmechanismus. Hintergrund ist die Sorge, dass auch Wirkstoffe betroffen sein könnten, für welche die Landwirtschaft bisher keine Alternative kennt, wie das Insektizid Deltamethrin. Der Nationalrat hat den Vorstoss am 6. Mai 2025 angenommen. Die Beratung im Ständerat steht noch aus. Ein FAQ-Blatt des Oekotoxzentrums informiert über die wissenschaftlichen und regulatorischen Hintergründe der Debatte.