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Bundesrat verabschiedet revidierte Gewässerschutzverordnung

20. Dezember 2022, Thema: Risikobewertung Aquatische Ökotoxikologie

Bundesrat verabschiedet revidierte Gewässerschutzverordnung

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 die revidierte Gewässerschutzverordnung genehmigt und darin die Kriterien definiert, wann die Zulassung eines Pestizids überprüft werden muss. So werden Trinkwasser und Oberflächengewässer besser vor Pestiziden geschützt.

Die Zulassung eines Pestizids wird überprüft, wenn drei Kriterien erfüllt sind: Erstens muss die Belastung innerhalb eines Jahres in mindestens drei Kantonen festgestellt werden. Zweitens müssen Grenzwertüberschreitungen in mindestens zwei von fünf aufeinanderfolgenden Jahren auftreten. Drittens müssen die Belastungen in mindestens 5% der Trinkwasser-Messstellen oder in mindestens 10% der Messstellen der Oberflächengewässer (Flüsse und Seen) nachgewiesen sein. Dann muss die Zulassung so angepasst werden, dass die Grenzwerte künftig eingehalten werden. Das stärkt die sichere Verfügbarkeit von Trinkwasser und leistet einen Beitrag für den Erhalt der Artenvielfalt. Von der Regelung betroffen sind alle Pestizide aus der Siedlungsentwässerung und der Landwirtschaft (Biozide und Pflanzenschutzmittel).

Link zur Medienmitteilung 

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