Herleitung von ökotoxikologisch basierten Qualitätskriterien

Herleitung von ökotoxikologisch basierten Qualitätskriterien

Im April 2020 ist die revidierte Gewässerschutzverordnung (GSchV) mit ökotoxikologisch basierten numerischen Anforderungen für 19 Pestizide und 3 Arzneimittel in Kraft getreten. Die zugrundeliegenden Qualitätskriterien wurden vom Oekotoxzentrum im Auftrag des Bundesamts für Umwelt hergeleitet. Aktuelle Gewässeruntersuchungen zeigen, dass es in Schweizer Gewässern weitere Pestizide und Mikroverunreinigungen gibt, die in möglicherweise problematischen Konzentrationen für Wasserlebewesen auftreten. Das Oekotoxzentrum leitet daher zusätzliche Qualitätskriterien her, die als Grundlage für die Aufnahme von weiteren numerischen Anforderungen in die GSchV dienen.

Ausserdem werden für eine Situationsanalyse der VSA Plattform Wasserqualität ad hoc Qualitätskriterien für zahlreiche Arzneimittel und Industriechemikalien bestimmt, die eine erste ungefähre Risikobewertung erlauben. Auf dieser Basis ausgewählte Stoffe sollen ab 2022 im NAWA Programm gemessen werden, um ihre reale Gewässerrelevanz zu beurteilen.

Auf EU-Ebene unterstützt das Oekotoxzentrum die Arbeit an Stoffdossiers für mögliche prioritäre Stoffe unter der Wasserrahmenrichtlinie, die  auch für die Schweiz relevant sind. So soll eine Harmonisierung zwischen den Werten der Schweiz und EU erreicht werden.